Fahrerlaubnis |
Voraussetzungen
Einschlussklassen |
Theoretische Ausbildung |
Praktische Ausbildung |
Klasse B
- Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe
der zul. Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t zul. Gesamtmasse
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Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen:
M, S, L
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12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
2 Doppelstunden Zusatzstoff
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5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse BE
- Kraftwagen bis 3,5 t
zul. Gesamtmasse mit Anhänger
- Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn die zul. Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs
- Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3,5 t
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Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Kl. B Einschlussklassen:
M, S, L |
entfällt |
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse A unbegrenzt
- Motorräder über
25 KW Motorleistung
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Mindestalter: 25 Jahre
Einschlussklassen:
A1, Ab, M |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Bei Ersterwerb:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Erweiterung von
A1 oder Ab:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse A begrenzt
- Motorräder bis 25 KW Motorleistung
- 2 Jahre nach Erteilung der Klasse Ab dürfen
alle Krafträder gefahren werden.
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Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen:
A1, M |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Bei Ersterwerb:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Erweiterung von A1:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse A1
- Leichtkrafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung
- Unter 18 Jahren: Begrenzung der Geschwindigkeit auf
80 km/h
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Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklasse: M |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
4 Doppelstunden Zusatzstoff |
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse M
- Kleinkrafträder bis
50 ccm
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
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Mindestalter: 16 Jahre |
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse T
- Zugmaschinen über
32 km/h bis max.
60 km/h (auch mit Anhänger)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
40 km/h, jeweils im
land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz
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Mindestalter: 16 Jahre
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Einschlussklassen:
M, S, L |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
6 Doppelstunden Zusatzstoff |
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Klasse L
- Zugmaschinen bis 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchst-
geschwindigkeit
25 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförder-
fahrzeuge bis 25 km/h
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Mindestalter: 16 Jahre |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Keine praktische Ausbildung erforderlich. |
Klasse S
- Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit 350 kg Leermasse und bis
- 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren (Benziner)
- 4 KW Nutzleistung bei anderen Motoren
- 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren
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Mindestalter: 16 Jahre |
12 Doppelstunden Grundstoff
bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff
bei Erweiterung
2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig. |
Mofa
- Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einsitzig)
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Mindestalter: 15 Jahre |
6 Doppelstunden Grundstoff |
90 Minuten Grundausbildung |