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Fahrerlaubnis

Voraussetzungen
Einschlussklassen

Theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Klasse B

  • Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse
    bis 3,5 t
  • Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe
    der zul. Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
    zul. Gesamtmasse



Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen:
M, S, L



12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
 6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  2 Doppelstunden Zusatzstoff



5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse BE

  • Kraftwagen bis 3,5 t
    zul. Gesamtmasse mit Anhänger
  • Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn die zul. Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs
  • Anhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse, wenn die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3,5 t

 

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Kl. B Einschlussklassen:
M, S, L

 

entfällt

 

3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse A unbegrenzt

  • Motorräder über
    25 KW Motorleistung

 

Mindestalter: 25 Jahre
Einschlussklassen:
A1, Ab, M

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
 6 Doppelstunden Grundstoff 
     bei Erweiterung
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Bei Ersterwerb:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Erweiterung von
A1 oder Ab:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse A begrenzt

  • Motorräder bis 25 KW Motorleistung
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse Ab dürfen
    alle Krafträder gefahren werden.

 

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen:
A1, M

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Bei Ersterwerb:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Erweiterung von A1:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse A1

  • Leichtkrafträder bis 125  ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung
  • Unter 18 Jahren: Begrenzung der Geschwindigkeit auf
    80 km/h

 

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklasse: M

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse M

  • Kleinkrafträder bis
    50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

12 Doppelstunden Grundstoff
  2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse T

  • Zugmaschinen über
    32 km/h bis max.
    60 km/h (auch mit Anhänger)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
    40 km/h, jeweils im
    land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz

 

Mindestalter: 16 Jahre
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Einschlussklassen:
M, S, L

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  6 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Klasse L

  • Zugmaschinen bis 32 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchst-
    geschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförder-
    fahrzeuge bis 25 km/h

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Keine praktische Ausbildung erforderlich.

Klasse S

  • Drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit 350 kg Leermasse und bis
  • 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren (Benziner)
  • 4 KW Nutzleistung bei anderen Motoren
  • 4 KW Nenndauerleistung bei Elektromotoren

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

12 Doppelstunden Grundstoff
     bei Ersterwerb
  6 Doppelstunden Grundstoff
     bei Erweiterung
  2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Die Anzahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig.

Mofa

  • Mofa bis 50 ccm und max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit (einsitzig)

 

Mindestalter: 15 Jahre

 

6 Doppelstunden Grundstoff

 

90 Minuten Grundausbildung

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